two bronze-colored rings

Gütertrennungsvereinbarung

Ein Ehevertrag zur Gütertrennung ist ein entscheidendes Instrument, um die finanziellen Verhältnisse während und nach einer Ehe klar zu regeln. Er schafft finanzielle Sicherheit und Klarheit, indem er die Vermögen der Ehepartner vollständig voneinander trennt. Im Gegensatz zur standardmässigen Errungenschaftsbeteiligung, bei der das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen im Scheidungsfall geteilt wird, bleibt bei der Gütertrennung jeder Partner alleiniger Eigentümer seines gesamten Vermögens, sowohl des eingebrachten als auch des neu erworbenen. Wir erstellen Ihren Ehevertrag zur Gütertrennung zum attraktiven Pauschalpreis von nur CHF 750.-.

Anwendungsbereiche und Vorteile der Gütertrennung

Die Vereinbarung der Gütertrennung ist in bestimmten Situationen besonders vorteilhaft:

  • Schutz des Geschäftsvermögens: Für Unternehmer ist die Gütertrennung essenziell. Sie verhindert, dass das Betriebsvermögen oder die Unternehmensanteile im Falle einer Scheidung in die Vermögensauseinandersetzung fallen. Dies schützt die Geschäftskontinuität und sichert die Existenzgrundlage des Unternehmers.

  • Absicherung bei ungleichen Vermögensverhältnissen: Paare, bei denen ein Partner deutlich vermögender ist, können mit einem Ehevertrag zur Gütertrennung das individuelle Vermögen absichern. Dadurch bleibt das Vermögen, das vor der Ehe oder durch Erbschaften erworben wurde, unangetastet.

  • Schuldenschutz: Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz vor den Schulden des Ehepartners. Da die Vermögen getrennt sind, haftet jeder Partner ausschliesslich für seine eigenen Verbindlichkeiten. Dies kann verhindern, dass das eigene Vermögen zur Begleichung der Schulden des anderen herangezogen wird.

  • Vereinfachte Vermögensaufteilung: Im Falle einer Scheidung führt die Gütertrennung zu einer schnellen und unkomplizierten Aufteilung des Vermögens. Es entfällt die oft langwierige und streitanfällige Berechnung und Teilung des ehelichen Gesamtvermögens.

Auswirkungen auf Unterhalt und Altersvorsorge

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Gütertrennung keine Auswirkungen auf die folgenden Aspekte hat:

  • Altersvorsorge: Die Teilung der Vorsorgeguthaben aus der 1. und 2. Säule (AHV und berufliche Vorsorge) im Scheidungsfall ist gesetzlich vorgeschrieben und kann durch einen Ehevertrag nicht ausgeschlossen werden.

  • Nachehelicher Unterhalt: Die Pflicht zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt (Alimente) richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen, den Lebensumständen und dem Betreuungsbedarf der Kinder. Diese Unterhaltspflichten bleiben von der Gütertrennung unberührt und werden vom Gericht individuell festgelegt.

Insgesamt sorgt ein Ehevertrag zur Gütertrennung für eine klare und rechtlich abgesicherte Basis, die finanzielle Überraschungen vermeidet und beiden Partnern ein höheres Mass an Kontrolle über ihre individuellen Finanzen gibt.

Formular zur Erstellung einer Gütertrennungsvereinbarung

Wir erstellen Ihern vertrag zur Gütertrennung für nur CHF 750.-. Wenn Sie interessiert sind eine Gütertrennungsvereinbarung durch uns erstellen zu lassen, so füllen Sie dieses Formular aus. Wir werden uns anschliessend mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Anfrage ist unverbindlich.

Sofern Sie die Vertragserstellung wünschen, so werden wir für Sie einen Entwurf erstellen und Ihnen anschliessend zur Durchsicht zukommen lassen. Entspricht der Vertrag Ihren Vorstellungen, so wird anschliessend ein Beurkundungstermin vereinbart.

Der gesamte Prozess kann innert wenigen Tagen abgeschlossen werden.