black and white bed linen

Häufige gestellte Fragen zum Beglaubigungsprozess

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, welche sich im Zusammenhang mit unserem Angebot zu den Beglaubigungen stellen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Beurkundung?

Eine Beglaubigung bestätigt, dass eine Unterschrift oder eine Kopie echt ist. Der Notar prüft die Identität der Person und die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Die Beurkundung hingegen ist ein umfangreicherer Akt: Der Notar stellt sicher, dass ein Vertrag oder eine Erklärung nicht nur von den Parteien unterzeichnet, sondern auch inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Er berät die Parteien, klärt sie über die rechtlichen Konsequenzen auf und sorgt für Rechtssicherheit.

Welche Dokumente kann ich beglaubigen lassen?

Fast jedes Dokument kann beglaubigt werden, solange der Notar das Original einsehen kann. Häufig beglaubigte Dokumente sind Kopien von Diplomen, Ausweisen, Handelsregisterauszügen oder Unterschriften auf Vollmachten und Erklärungen.

Benötige ich für eine Unterschriftsbeglaubigung einen Termin?

Für eine einfache Unterschriftsbeglaubigung ist ein Termin in unserem Notariat erforderlich. Sie können diesen direkt über unseren Notariatsassistenen (Chat) vereinbaren. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis (ID oder Pass) mit.

Muss ich meine ID oder einen Pass mitnehmen für die Beglaubigung?

Wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen wollen, so müssen Sie einen gültigen amtlichen Ausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis) mitnehmen. Ein Führerausweis reicht hierzu nicht aus. Für die Kopiebeglaubigung brauchen Sie nur das Originaldokument mitzunehmen.

Was wird bei einer Beurkundung genau gemacht?

Bei einer Beurkundung bespricht der Notar den beabsichtigten Rechtsakt mit allen Parteien. Er prüft die rechtliche Zulässigkeit, verfasst den Vertragstext und liest ihn allen Beteiligten vor. Anschliessend wird der Vertrag von den Parteien unterzeichnet und vom Notar mit seiner Unterschrift und seinem Siegel beurkundet.

Für welche Geschäfte ist eine notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben?

Eine Beurkundung ist in der Schweiz für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften zwingend, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten. Dazu gehören zum Beispiel Ehe- und Erbverträge, Testamente, die Gründung einer AG oder GmbH sowie Statutenänderungen.