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Häufige gestellte Fragen zum Gründungsprozess

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, welche sich im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft stellen

Wie funktioniert der digitale Gründungsablauf bei Ihnen?

Unser digitaler Gründungsablauf ermöglicht es Ihnen, Ihre Firma bequem von zu Hause aus zu gründen. Wir wickeln den gesamten Prozess online ab. Sie erhalten alle notwendigen Dokumente per E-Mail, unterzeichnen diese und senden sie uns zurück.

Was muss ich konkret als Gründer unterzeichnen?

Sie erhalten von uns per E-Mail die folgenden vier Dokumente, die Sie unterschreiben müssen:

  • Handelsregister-Anmeldung: Das offizielle Formular für die Eintragung Ihrer Firma.

  • Lex-Koller-Erklärung: Eine Erklärung, die bescheinigt, dass keine ausländischen Personen die Mehrheit am Unternehmen halten, falls dies zutrifft.

  • Revisionsverzicht: Wenn Ihre Firma die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, können Sie auf eine Revision verzichten.

  • Vollmacht: Eine Vollmacht für uns, damit wir die Anmeldung beim Handelsregister in Ihrem Namen vornehmen können.

Wie und wo kann ich die Dokumente unterzeichnen?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Per Post: Sie drucken die Dokumente aus, unterzeichnen sie mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift und senden uns die Originale per Post zurück.

  • Digital mit QES: Sie können die Dokumente auch digital mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnen und uns per E-Mail senden. Dies erspart Ihnen den Weg zur Post.

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?

Eine QES ist die digitale Entsprechung einer handschriftlichen Unterschrift und wird in der Schweiz rechtlich gleichgestellt. Sie ermöglicht es Ihnen, Dokumente sicher und rechtsgültig digital zu unterzeichnen.

Benötige ich für die Gründung noch weitere Originaldokumente?

Ja, wir benötigen zusätzlich die originale Einzahlungsbestätigung Ihrer Bank über das Stamm- bzw. Aktienkapital. Diese können Sie uns zusammen mit den unterschriebenen Dokumenten per Post zusenden.

Wie schnell kann ich die Dokumente an Sie senden?

Sobald Sie alle Dokumente digital unterzeichnet haben, können Sie sie uns sofort per E-Mail senden. Wenn Sie die Dokumente per Post schicken, ist dies auch der schnellste Weg, um den Prozess zu starten.

Was passiert, nachdem ich die Dokumente an Sie gesendet habe?

Sobald wir alle unterschriebenen Dokumente und die originale Einzahlungsbestätigung erhalten haben, führen wir die öffentliche Beurkundung durch und reichen die Unterlagen beim Handelsregisteramt ein.

Wie lange dauert der Eintrag ins Handelsregister?

Die Bearbeitungszeit hängt vom Handelsregisteramt ab, beträgt aber in der Regel 2 bis 3 Wochen ab der Einreichung der vollständigen Dokumente.