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Eidesstattliche Erklärungen

Eine eidesstattliche Erklärung ist ein wichtiges juristisches Dokument, das die Richtigkeit einer Aussage unterstreicht und diese rechtlich bindend macht. In der Schweiz wird diese oft im Rahmen von Gerichtsverfahren, bei Behörden oder in internationalen Geschäftsbeziehungen gefordert.

Wir bieten Ihnen die öffentliche Beurkundung einer eidesstattlichen Erklärung zum Pauschalpreis von CHF 350.- an.

Formen der Eidesstattliche Erklärungen

Glaubhaftmachung von Behauptungen

Wenn es um die Klärung von Erbansprüchen geht und offizielle Stammbäume oder Personenstandsregister unvollständig sind, können Familienmitglieder eidesstattliche Erklärungen abgeben, um die Verwandtschaftsverhältnisse zu bekräftigen.

Ledigkeitserklärung

Eine Person erklärt unter Eid, dass sie ledig ist, wenn dies nicht anders belegbar ist (z.B. weil es im Heimatland dieser Person keine entsprechenden Register gibt).

Nachweis bei Dokumentenverlust

Wenn wichtige Dokumente wie Pässe, Ausweise oder Urkunden verloren gegangen sind, kann eine eidesstattliche Erklärung helfen, den Verlust zu belegen und die Neuausstellung zu beantragen.

Erbenermittlung

Vor Gericht oder gegenüber Behörden kann eine Partei eine Aussage durch eine eidesstattliche Erklärung bekräftigen. Dies hat ein höheres Gewicht als eine einfache schriftliche Aussage, ist aber kein vollwertiger Eid vor Gericht.

Detaillierte Erstellung einer eidesstattlichen Erklärung

Eine eidesstattliche Erklärung ist in der Schweiz ein rechtlich relevantes Instrument, das die Glaubhaftigkeit und Verbindlichkeit einer Aussage bekräftigt. Sie wird eingesetzt, wenn eine qualifizierte Form gesetzlich vorgeschrieben ist, um die Verbindlichkeit der Erklärung zu erhöhen. Dabei wird – unter Strafandrohung bei Falschaussage – die inhaltliche Richtigkeit und Ernsthaftigkeit der Angaben glaubhaft gemacht.

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Erstellung einer solchen Erklärung. Unser Service umfasst die folgenden detaillierten Schritte:

Erstberatung und Klärung des Zwecks: Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den genauen Anlass und die rechtlichen Anforderungen für Ihre Erklärung. Jede eidesstattliche Erklärung muss präzise auf den Verwendungszweck abgestimmt sein, um gültig zu sein. Klären Sie unbedingt vorab mit der zuständigen Stelle, ob die eidesstaatliche Erklärung vor dem Notar ausreicht oder ob diese Erklärung nur gegenüber bestimmten Behörden abgegeben werden dürfen/können.

Entwurf und juristisch korrekte Formulierung: Wir verfassen den Text der Erklärung so, dass er alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und die gewünschte Aussage unmissverständlich wiedergibt. Dabei achten wir auf eine klare und präzise Sprache, die Fehler und Missverständnisse ausschliesst.

Vorbereitung für die öffentliche Beurkundung: Wir bereiten alle notwendigen Dokumente für die Beurkundung vor. Eine öffentliche Beurkundung ist der wichtigste Schritt, um der Erklärung volle Rechtskraft zu verleihen.

Wichtigste Anwendungsfälle in der Schweiz

Eidesstattliche Erklärungen werden in der Schweiz häufig in folgenden Situationen benötigt:

Zivilstand und Familienrecht: Bei der Klärung von Familienverhältnissen, insbesondere wenn Dokumente aus dem Ausland fehlen oder nicht anerkannt werden können. Zum Beispiel, um den Ledigkeitsstatus zu bestätigen, Erben zu ermitteln oder Familienzusammenführungen zu beantragen.

Wissenschaftliche Arbeiten: Studierende müssen allenfalls in ihren Bachelor-, Master- oder Doktorarbeiten eine eidesstattliche Erklärung abgeben, um zu versichern, dass die Arbeit eigenständig verfasst wurde und keine unrechtmässig verwendeten Quellen enthält (Plagiatsvermeidung).

Gerichtsverfahren: Im Rahmen von Zivil- oder Strafprozessen kann eine eidesstattliche Erklärung als Beweismittel dienen, um die Glaubwürdigkeit von Behauptungen zu verstärken. Dies ist besonders relevant, wenn offizielle Dokumente nicht verfügbar sind.

Behördliche Angelegenheiten: In verschiedenen behördlichen Verfahren, wie etwa bei Ausländerbehörden, kann eine eidesstattliche Erklärung verlangt werden, um bestimmte Sachverhalte, wie z.B. den Wohnsitz, zu bestätigen.

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