GmbH gründen als Ausländer in der Schweiz: Was Sie wissen müssen

Die Schweiz ist bekannt für ihre wirtschaftliche Stabilität, ihre attraktiven Steuersysteme und ihre zentrale Lage in Europa. Kein Wunder, dass immer mehr internationale Unternehmerinnen und Unternehmer darüber nachdenken, hier ein Geschäft zu gründen. Eine häufig gestellte Frage lautet dabei: Kann ein Ausländer eine GmbH in der Schweiz gründen?

GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG

man sitting on chair in front on window during daytime
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Die gute Nachricht ist: Ja, grundsätzlich können auch ausländische Personen eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in der Schweiz gründen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte und Voraussetzungen, die Sie beachten sollten.

Die zentrale Anforderung: Der Schweizer Wohnsitz der Geschäftsführung

Der wichtigste Aspekt, wenn es um die Gründung einer GmbH durch Ausländer geht, betrifft die Geschäftsführung:

  • Mindestens eine Person mit Einzelunterschrift oder zwei Personen mit Kollektivunterschrift zu zweien müssen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Diese Person(en) müssen im Handelsregister als Geschäftsführer:in eingetragen werden.

  • Dies bedeutet, dass Sie als ausländischer Gründer entweder selbst einen gültigen Schweizer Wohnsitz besitzen müssen (und die entsprechenden Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen haben) oder eine vertrauenswürdige Person mit Schweizer Wohnsitz für die Rolle des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin gewinnen müssen.

Wichtig: Es reicht nicht aus, nur eine Postadresse zu haben. Es muss ein effektiver Wohnsitz in der Schweiz bestehen.

Weitere wichtige Voraussetzungen für die GmbH-Gründung (gelten für alle)

Abgesehen von der Wohnsitzpflicht für die Geschäftsführung gelten die allgemeinen Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH für alle Gründer, unabhängig von ihrer Nationalität:

  • Mindeststammkapital: Es ist ein voll einbezahltes Stammkapital von mindestens CHF 20'000 erforderlich. Dieses muss auf einem Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank hinterlegt werden.

  • Firmenname: Der gewählte Firmenname muss eindeutig sein und darf keine Verwechslungen zulösen. Er muss zudem den Zusatz "GmbH" enthalten.

  • Sitz der Gesellschaft: Die GmbH muss einen Geschäftssitz in der Schweiz haben.

  • Gründungsdokumente: Die Erstellung der Statuten und der Gründungsurkunde sowie die notarielle Beurkundung sind obligatorisch.

Visa und Aufenthaltsbewilligung

Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger selbst in der Schweiz leben und arbeiten möchten, um Ihre GmbH zu führen, benötigen Sie zusätzlich die entsprechenden Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen. Die Schweiz hat hier je nach Staatsangehörigkeit (EU/EFTA-Staaten vs. Drittstaaten) unterschiedliche Regelungen. Dieser Prozess kann komplex sein und erfordert in der Regel einen Businessplan sowie den Nachweis von genügend finanziellen Mitteln.

Fazit und Unterstützung

Die Gründung einer GmbH in der Schweiz als Ausländer ist absolut machbar und bietet viele Vorteile, insbesondere die attraktive Haftungsbeschränkung. Der Knackpunkt liegt oft in der Erfüllung der Wohnsitzpflicht für die Geschäftsführung und gegebenenfalls in den Bewilligungsfragen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Gründung reibungslos und rechtssicher abläuft, ist eine professionelle Begleitung unerlässlich. Wir bei sind spezialisiert auf die unkomplizierte und rechtssichere Abwicklung von Gesellschaftsgründungen in der Schweiz. Wir beraten Sie gerne zu allen notwendigen Schritten und helfen Ihnen, Ihre GmbH erfolgreich ins Leben zu rufen – auch wenn Sie aus dem Ausland kommen.