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Der Erbverzichtsvertrag

Wir bietet Ihnen einen Erbverzichtsvertrag zum Pauschalpreis von CHF 750.- an. darin werden alle relevanten Fragen zu Ihrer Nachlassplanung rechtssicher geregelt

Erbverzicht: Wann ist der Verzicht auf das Erbe sinnvoll und was sind die Voraussetzungen?

Der Tod eines geliebten Menschen bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern wirft oft auch komplexe rechtliche Fragen auf, insbesondere im Bereich des Erbrechts. Eine in der Praxis bedeutsame, aber seltener diskutierte Gestaltungsmöglichkeit ist der Erbverzicht. Er unterscheidet sich grundlegend von der Erbausschlagung nach dem Todesfall und stellt ein mächtiges Instrument der vorzeitigen Nachlassplanung dar.

Was genau ist ein Erbverzicht?

Der Erbverzicht ist ein vertragliches Abkommen zwischen dem künftigen Erblasser (der Person, deren Nachlass es betrifft) und einem gesetzlichen Erben (oder einem eingesetzten Erben). In diesem Vertrag erklärt der Erbe, dass er gegen eine vereinbarte Gegenleistung – oder auch unentgeltlich – auf seine gesamten Erbansprüche oder nur auf einen Teil davon verzichtet.

Der Erbverzicht muss zu Lebzeiten des Erblassers geschlossen werden und entfaltet seine Wirkung erst mit dessen Tod.

Wann ist ein Erbverzicht nützlich oder sinnvoll?

Ein Erbverzichtsvertrag kann aus verschiedenen Gründen ein sinnvolles Instrument der Nachlassplanung sein:

1. Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten und Erbfolge vorwegnehmen

Oftmals möchte der Erblasser einen Erben zu Lebzeiten abfinden (z.B. mit einem Grundstück, einer grossen Geldsumme oder der Übernahme eines Geschäfts), damit dieser bereits zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich unabhängig ist. Durch den Erbverzicht wird sichergestellt, dass dieser Erbe im Todesfall nicht zusätzlich die übrigen Erben anrechnen oder ausgleichen muss, was sonst zu Streitigkeiten führen könnte. Die Erbfolge wird so vorab "bereinigt".

2. Sicherung des überlebenden Ehepartners

Der Verzicht kann dazu dienen, die finanzielle Situation des überlebenden Ehepartners zu verbessern. Kinder können beispielsweise zugunsten des verbleibenden Elternteils auf ihren Anteil verzichten, um diesem eine sorgenfreie Existenz zu ermöglichen.

3. Begünstigung eines anderen Erben

Möchte der Erblasser einen bestimmten Erben, der sonst nur die Pflichtteile erhalten würde, stärker begünstigen, kann er dies erreichen, indem er andere Erben zum Verzicht bewegt. Dadurch wird der "freie" Teil des Nachlasses vergrössert.

4. Vermeidung von Pflichtteilsstreitigkeiten

Der Erbverzicht kann dazu dienen, potenzielle Streitigkeiten um Pflichtteilsansprüche von vornherein auszuschliessen. Ein Verzicht gilt, sofern nicht anders vereinbart, auch als Verzicht auf den Pflichtteil.

Was sind die Voraussetzungen für einen gültigen Erbverzicht?

Für die Gültigkeit eines Erbverzichtsvertrags sind im Schweizer Erbrecht strenge Formvorschriften einzuhalten.

1. Vertragliche Form

Der Erbverzicht muss zwingend in Form eines Erbvertrages abgeschlossen werden. Dies ist gesetzlich im Zivilgesetzbuch (ZGB) vorgeschrieben (Art. 495 ZGB).

2. Öffentliche Beurkundung

Da es sich um einen Erbvertrag handelt, bedarf es der öffentlichen Beurkundung. Das bedeutet, der Vertrag muss vor einer Urkundsperson (in der Regel ein Notar) in Anwesenheit von zwei handlungsfähigen Zeugen gleichzeitig unterzeichnet werden. Alle Beteiligten müssen den Vertrag dabei eigenhändig unterschreiben.

3. Handlungsfähigkeit

Sowohl der Erblasser als auch der verzichtende Erbe müssen handlungsfähig sein, d.h., sie müssen urteilsfähig und volljährig sein.

4. Klares Verzichtsausmass

Der Vertrag muss klar definieren, auf welche Ansprüche verzichtet wird: Auf den gesamten Erbteil, nur auf den Pflichtteil, oder nur auf einen bestimmten Vermögenswert. Ist nichts Spezielles vereinbart, gilt der Verzicht auf das gesamte Erbrecht, einschliesslich des Pflichtteils.

Fazit

Der Erbverzicht ist ein äusserst effektives Mittel zur vorausplanenden und konfliktvermeidenden Regelung der Erbfolge. Er ist jedoch an strenge Formerfordernisse gebunden und sollte niemals ohne fachkundige juristische oder notarielle Beratung erfolgen. Nur durch eine korrekte öffentliche Beurkundung wird sichergestellt, dass der Verzicht im Todesfall des Erblassers auch wirklich die gewünschte Wirkung entfaltet.

Formular zur Erstellung einer Erbverzichtsvereinbarung

Wir erstellen Ihren Erbverzichtsvertrag für nur CHF 750.-. Wenn Sie interessiert sind eine Erbverzichtsvereinbarung durch uns erstellen zu lassen, so füllen Sie dieses Formular aus. Wir werden uns anschliessend mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Anfrage ist unverbindlich.

Sofern Sie die Vertragserstellung wünschen, so werden wir für Sie einen Entwurf erstellen und Ihnen anschliessend zur Durchsicht zukommen lassen. Entspricht der Vertrag Ihren Vorstellungen, so wird anschliessend ein Beurkundungstermin vereinbart.

Der gesamte Prozess kann innert wenigen Tagen abgeschlossen werden.