Ehevertrag zur Meistbegünstigung: So sichern Sie Ihren Partner optimal ab
In der Schweiz haben Ehepaare verschiedene Möglichkeiten, die Vermögensaufteilung und Erbfolge zu regeln. Neben der Gütertrennung spielt der Ehevertrag zur Meistbegünstigung eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, den überlebenden Ehepartner finanziell bestmöglich abzusichern. Ziel ist es, dem Ehegatten die grösstmögliche Quote des Vermögens zukommen zu lassen, die das schweizerische Erbrecht zulässt.
7/28/20252 min read
Was bedeutet Meistbegünstigung?
Ohne spezielle Vorkehrungen sieht das schweizerische Erbrecht eine bestimmte Aufteilung des Nachlasses vor, bei der neben dem überlebenden Ehegatten auch die Nachkommen (oder, falls keine vorhanden, die Eltern oder deren Nachkommen) als Erben berücksichtigt werden. Die Meistbegünstigung zielt darauf ab, diese gesetzliche Quote zugunsten des Ehepartners zu maximieren.
Dies geschieht in der Regel durch eine Kombination von ehegüterrechtlichen und erbrechtlichen Massnahmen im Ehevertrag:
Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung anpassen: Standardmässig leben Ehepaare in der Schweiz im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Stirbt ein Partner, wird zunächst das eheliche Vermögen güterrechtlich auseinandergesetzt. Die Errungenschaft des verstorbenen Partners fällt in seinen Nachlass. Im Rahmen eines Ehevertrags kann vereinbart werden, dass dem überlebenden Ehepartner die gesamte Errungenschaft des verstorbenen Partners zugewiesen wird. Dadurch wird der ehelichen Anteil des verstorbenen Partners nicht Teil seines Nachlasses, was den Anteil der anderen Erben (z.B. Kinder) reduziert.
Verringerung der Erbquoten der Nachkommen: Das Gesetz sieht vor, dass der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses erhält, während die andere Hälfte an die Nachkommen geht. Durch eine Meistbegünstigung kann im Ehevertrag vereinbart werden, dass der Ehegatte die grösstmögliche Quote erhält (75%), während die Anteile der Kinder auf gesamthaft 25% reduziert wird. Zudem besteht die Möglichkeit dem Ehegatten die Nutzniessung am gesamten Nachlass zu verschaffen. Gerade wenn das Barvermögen nicht ausreicht um die Nachkommen auszubezahlen, kann dies ein äusserst wichtiges Instrument zur Absicherung des Ehegatten darstellen.
Pflichtteile beachten: Obwohl ein Ehevertrag weitreichende Regelungen erlaubt, müssen die Pflichtteile der gesetzlichen Erben (Nachkommen, Eltern) beachtet werden. Diese können nicht durch einen Ehevertrag oder ein Testament entzogen werden. Die Meistbegünstigung wirkt sich daher auf den frei verfügbaren Teil des Nachlasses aus und auf die Zuteilung der Errungenschaft, jedoch nicht auf die Pflichtteile. Der Pflichtteil kann nur im Falle der Enterbung entzogen werden. Die Voraussetzungen hierfür sind sehr hoch und nur selten gegeben.
Warum ist ein Ehevertrag zur Meistbegünstigung wichtig?
Die Errichtung eines solchen Ehevertrages ist aus mehreren Gründen von grosser Bedeutung:
Finanzielle Absicherung des Partners: Im Todesfall kann der überlebende Ehepartner finanziell stark belastet sein, insbesondere wenn Immobilien oder andere grosse Vermögenswerte zum Nachlass gehören, die liquidiert werden müssten, um andere Erben auszuzahlen. Die Meistbegünstigung stellt sicher, dass der Partner über die grösstmögliche finanzielle Freiheit verfügt und den gewohnten Lebensstandard beibehalten kann.
Vermeidung von Liquiditätsproblemen: Ohne Meistbegünstigung kann es vorkommen, dass Vermögenswerte (z.B. das Familienheim) verkauft werden müssen, um die Ansprüche der Kinder oder anderer Erben zu befriedigen. Der Ehevertrag kann dies verhindern.
Erhalt des Familienbesitzes: Gerade bei Liegenschaften oder Familienunternehmen kann die Meistbegünstigung dazu beitragen, den Besitz in der Hand des überlebenden Ehegatten zu halten und Zerschlagungen zu vermeiden.
Vermeidung von Konflikten: Klare Regelungen im Voraus können potenzielle Erbstreitigkeiten zwischen dem überlebenden Ehegatten und anderen Erben (insbesondere den Kindern aus früheren Beziehungen) minimieren.
Der Weg zum Ehevertrag
Ein Ehevertrag muss in der Schweiz öffentlich beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Dies erfordert den Gang zu einem Notar. Der Notar berät Sie umfassend über die verschiedenen Optionen, erklärt die rechtlichen Konsequenzen und stellt sicher, dass der Vertrag Ihren Wünschen entspricht und den gesetzlichen Vorgaben genügt.
Wenn Sie Ihren Ehepartner optimal absichern möchten, ist die Errichtung eines Ehevertrags zur Meistbegünstigung ein wichtiger Schritt. Die Experten von unserm Notariat stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und einen passenden Ehevertrag aufzusetzen. Zögern Sie nicht, sich beraten zu lassen, um für alle Eventualitäten vorzusorgen.
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