Die Bedeutung des Willensvollstreckers: Eine kritische Betrachtung

Die Rolle des Willensvollstreckers ist im schweizerischen Erbrecht von grosser Bedeutung, da er die Aufgabe hat, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen und den Nachlass abzuwickeln. Oft wird diese Funktion an Drittpersonen wie Banken, Vermögensverwalter oder Anwälte delegiert – eine Praxis, die wir kritisch hinterfragen sollten.

7/21/20252 min read

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Wenn Dritte ins Spiel kommen: Eine wirtschaftliche Perspektive

Es ist eine gängige Praxis, externe Fachleute als Willensvollstrecker einzusetzen. Dies geschieht nicht selten aus rein wirtschaftlichen Überlegungen. Banken, Vermögensverwalter und Anwälte bieten ihre Dienste in diesem Bereich an und generieren damit teils beträchtliche Honorare. Sie versprechen Professionalität und Neutralität, doch stellt sich die Frage, ob diese externen Dienstleister immer die beste Lösung sind. Die Kosten, die durch die Beauftragung von Drittpersonen entstehen, können den Nachlass erheblich schmälern und gehen letztlich zulasten der Erben.

Den Ehepartner einsetzen: Pragmatismus und Handlungsfähigkeit

In vielen Fällen ist es weitaus sinnvoller, den Ehepartner direkt als Willensvollstrecker einzusetzen. Der überlebende Ehepartner ist in der Regel emotional und persönlich am stärksten mit dem Erblasser verbunden und kennt die Familienverhältnisse sowie die Vermögenssituation am besten. Durch die Einsetzung des Ehepartners bleibt dieser handlungsfähig und kann die notwendigen Schritte zur Nachlassabwicklung eigenständig und ohne unnötige Verzögerungen einleiten. Dies fördert nicht nur die Effizienz, sondern minimiert auch die Kosten und den administrativen Aufwand. Zudem ermöglicht es dem überlebenden Ehepartner, in einer ohnehin schon schwierigen Zeit die Kontrolle zu behalten und die Dinge im Sinne des gemeinsamen Lebenswerks zu regeln.

Wann Dritte tatsächlich Sinn machen

Die Beauftragung von Drittpersonen als Willensvollstrecker macht nur dann Sinn, wenn konkrete Verhältnisse dies erfordern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Besonders komplexe Verhältnisse: Wenn der Nachlass sehr umfangreich ist, internationale Bezüge hat oder komplizierte Unternehmensbeteiligungen umfasst, kann die Expertise eines spezialisierten Anwalts oder Treuhänders hilfreich sein.

  • Streit vorprogrammiert: Besteht die Gefahr von Erbstreitigkeiten oder sind die Beziehungen zwischen den Erben zerrüttet, kann ein neutraler Dritter als Willensvollstrecker eine wichtige Mediatorrolle einnehmen und zur Deeskalation beitragen.

  • Fehlende Fachkenntnisse oder Zeit: Wenn die Erben selbst keine Zeit oder die notwendigen Fachkenntnisse für die Nachlassabwicklung haben, kann die Delegation an einen Profi eine Entlastung darstellen.

Fazit

Die Wahl des Willensvollstreckers sollte sorgfältig überlegt und nicht leichtfertig getroffen werden. Während in spezifischen Ausnahmefällen die Beauftragung von Drittpersonen gerechtfertigt ist, sollte in der Regel der überlebende Ehepartner oder ein anderes Familienmitglied als Willensvollstrecker bevorzugt werden, um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, Kosten zu sparen und den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.