Der Firmenname: Mehr als nur ein Wort – rechtliche Aspekte bei der Namenswahl für Ihr Unternehmen
Der Firmenname ist oft das Erste, was potenzielle Kunden von Ihrem Unternehmen wahrnehmen. Er ist die Visitenkarte, die Identität und ein entscheidender Faktor für den Wiedererkennungswert. Doch bei der Namensfindung geht es um weit mehr als nur Kreativität und gute Laune. Gerade in der Schweiz gibt es eine Reihe rechtlicher Aspekte, die bei der Wahl des Firmennamens unbedingt beachtet werden müssen, um spätere Probleme oder gar kostspielige Namensstreitigkeiten zu vermeiden.
FIRMEN- UND MARKENRECHT
7/7/20252 min read
Was sagt das Gesetz zum Firmennamen?
Die wichtigsten Regeln für Firmennamen finden sich im Obligationenrecht (OR) und im Markenschutzgesetz (MSchG). Diese Gesetze sollen sicherstellen, dass Firmennamen klar, unterscheidbar und nicht irreführend sind.
1. Unterscheidungskraft und Einzigartigkeit
Ihr Firmenname muss sich von allen bereits im Handelsregister eingetragenen Firmennamen klar unterscheiden. Das heisst:
Keine Doppelungen: Der exakt gleiche Name ist natürlich nicht erlaubt, aber auch Namen, die nur geringfügig abweichen und zu Verwechslungen führen könnten, sind tabu. Das gilt insbesondere für denselben Ort oder dieselbe Branche.
Ausreichende Distanz: Ein Name wie "Müller AG" ist in der Regel nicht ausreichend unterscheidungskräftig, es sei denn, es wird ein klarer Zusatz wie "Müller Consulting AG Zuzwil" hinzugefügt. Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) prüft dies sehr genau.
Branche spielt eine Rolle: Eine "Blumenboutique Sonnenschein GmbH" in St. Gallen ist vermutlich unproblematisch, wenn es bereits eine "Blumenboutaine Sonnenschein AG" in Genf gibt – ausser die Unternehmen sind national tätig oder es besteht eine Verwechslungsgefahr aufgrund ähnlicher Tätigkeitsfelder.
2. Wahrhaftigkeit und Irreführungsverbot
Ihr Firmenname darf nicht irreführend sein. Was bedeutet das?
Keine falschen Tatsachen: Sie dürfen im Namen keine Angaben machen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Zum Beispiel darf eine "Internationale Consulting AG" nicht den Anschein erwecken, weltweit tätig zu sein, wenn sie es tatsächlich nicht ist.
Rechtsform-Zusatz ist Pflicht: Der Name muss die gewählte Rechtsform (z.B. AG, GmbH, Kollektivgesellschaft, Einzelunternehmen) enthalten oder einen Hinweis darauf geben, wie "Müller & Co." für eine Kollektivgesellschaft.
Geografische Bezeichnungen: Wenn Sie "Zuzwil" im Namen führen, muss Ihr Unternehmen auch tatsächlich in Zuzwil ansässig sein.
3. Keine Täuschung über die Rechtsform
Der Firmenname muss klar über die Rechtsform des Unternehmens Auskunft geben. Es ist nicht erlaubt, den Zusatz einer anderen Rechtsform zu verwenden oder den Eindruck zu erwecken, eine andere Rechtsform zu sein.
4. Markenrechtliche Aspekte
Neben dem Firmenrecht ist auch das Markenrecht extrem wichtig:
Markenrecherche: Bevor Sie Ihren Firmennamen festlegen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob der gewünschte Name bereits als Marke geschützt ist. Eine Markenverletzung kann sehr teuer werden und zur Umbenennung Ihres Unternehmens zwingen. Eine Recherche im Schweizer Markenregister (Swissreg) und eventuell auch in internationalen Registern ist unerlässlich.
Eigener Markenschutz: Ist der Name einzigartig und marktfähig, empfiehlt es sich, den Firmennamen oder zumindest das Logo und den Claim zusätzlich als Marke eintragen zu lassen. So schützen Sie Ihren Namen nicht nur als Firma, sondern auch als Kennzeichen für Ihre Produkte oder Dienstleistungen.
Praktische Tipps für die Namenswahl
Brainstorming und Listen: Sammeln Sie viele Ideen, auch ungewöhnliche.
Verfügbarkeit prüfen:
Handelsregister: Prüfen Sie beim Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA), ob der Name bereits existiert.
Markenregister: Machen Sie eine gründliche Markenrecherche in Swissreg.
Internetdomains und Social Media: Checken Sie, ob die passende Website-Domain und Social-Media-Namen noch frei sind.
Klarheit und Prägnanz: Ein guter Firmenname ist leicht zu merken, auszusprechen und zu schreiben.
Zukunftssicherheit: Ist der Name auch in fünf oder zehn Jahren noch passend, wenn Ihr Unternehmen wächst oder sich die Ausrichtung ändert?
Rechtsberatung einholen: Gerade bei der Komplexität des Firmen- und Markenrechts ist die frühzeitige Konsultation eines Anwalts Gold wert. Er kann die rechtliche Zulässigkeit des Namens prüfen und Sie vor späteren Fallstricken bewahren.
Fazit
Der Firmenname ist kein Detail, sondern ein fundamentaler Baustein Ihres Unternehmens. Eine sorgfältige Wahl unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte ist entscheidend für einen erfolgreichen Start und eine problemlose Geschäftstätigkeit. Nehmen Sie sich die Zeit, investieren Sie in die Recherche und scheuen Sie sich nicht, professionelle juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das erspart Ihnen im Nachhinein viel Ärger und unnötige Kosten.
Digitale notarielle Dienstleistungen, bequem und zuverlässig und zum Pauschalpreis.
Kontakt
Tel. +41 71 272 26 55
© db-Legal AG, 2025. All rights reserved.
Datenschutzerklärung


Formulare
WhatsApp:
Notariatsassistent (Chat)
Email: kontakt@online-notariat.ch