Apostille
Apostille
Eine Apostille ist eine spezielle Beglaubigung, die die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestätigt, um ihre Verwendung im Ausland zu ermöglichen. Sie wird benötigt, damit ein Dokument in einem der Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt wird, ohne dass es eine weitere Beglaubigung braucht. Häufig sind Apostillen für Heiratsurkunden, Zeugnisse oder Handelsregisterauszüge erforderlich, die im Ausland vorgelegt werden müssen.
Bevor Sie eine Apostille einholen können, müssen Sie eine Beglaubigung einholen. Sie können hierfür direkt in unserem Notariat einen Termin buchen.
Es ist wichtig zu wissen, dass wir die Apostille nicht direkt ausstellen können, da dies die Zuständigkeit der kantonalen Behörden ist. Im Kanton St. Gallen ist hierfür die Staatskanzlei zuständig. Wir können jedoch die notarielle Beglaubigung für Sie vornehmen, die Sie anschliessend bei der Staatskanzlei für die Apostille vorlegen können. Gerne organisieren wir den gesamten Prozess auch direkt für Sie, indem wir uns um die notarielle Beglaubigung kümmern und anschliessend die Apostille für Sie bei der Staatskanzlei einholen.
Beglaubigungstermin buchen
Wenn Sie direkt einen Beglaubigungstermin buchen wollen, so können Sie dies direkt mit unserem digitalen Notariatsassistenten erledigen. Anschliessend können Sie direkt die Apostille einholen. Auf Wunsch können wir dies auch für Sie erledigen.
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